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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen neoimages GmbH (AGB)

  1. Geltungsbereich
    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge der neoimages GmbH – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
    Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber werden zurückgewiesen.
  1. Vertragsgegenstand
    Vertragsgegenstand sind die vereinbarten Dienstleistungen (Beratungs-, Planungs-, Organisationstätigkeiten sowie die Erstellung von Video- und Fotoerzeugnissen und der Bearbeitung digitaler Fotos sowie ähnlicher Dienstleistungen) die durch qualifizierte Mitarbeiter des Dienstleisters in dem vereinbarten Zeitraum durchgeführt werden.
  1. Leistungsumfang
    Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. 
Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
    Die Vertragsparteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
  1. Zustandekommen des Vertrages
    Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung bzw. Bestätigung mittels Email oder mit der Aufnahme der gewünschten Arbeiten für den Auftraggeber auf Basis eines vorliegenden Angebotes des Dienstleisters, zustande. Damit erkennt der Auftragsgeber diese Geschäftsbedingungen an.
  1. Verschwiegenheitspflicht
    Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
    Die Vertragsparteien verpflichten sich, keine Informationen über Inhalt und erbrachte Leistungen ohne Zustimmung des Partners an Dritte weiterzugeben.
  1. Sonstige Pflichten
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen Ansprechpartner zu benennen, der den Mitarbeitern des Dienstleisters zur Verfügung steht, um eine reibungslose Auftragsabwicklung zu ermöglichen.
  1. Haftung
    Der Dienstleister haftet nicht für Schadensersatz, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    Der Dienstleister haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
    Ferner übernimmt der Dienstleister auch keine Haftung für Datenverluste der gespeicherten Daten, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    Schadenersatzansprüche gegen den Dienstleister sind insoweit ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
    Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen.
    Soweit eine Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.
  2. Vertragsdauer und Vergütung
    Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
    Die Vergütung für die vom Dienstleiter erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber werden vor Beginn des Auftrages in einem Angebot definiert. Die vereinbarten Kosten verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die fälligen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bis zur vollständiger Begleichung der Vergütung bleiben die erbrachten Leistungen Eigentum des Dienstleisters. Wenn der Auftraggeber die fällige Rechnung nicht bis spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung begleicht, bleibt dem Dienstleister vorbehalten den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  1. DATENSCHUTZ, DATENSICHERUNG
    Dem Auftraggeber ist bewusst und dem willigt er ein, dass seine für die Auftragsabwicklung sowie Archivierung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Ferner willigt er der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich ein. Die Verarbeitung der Daten geschieht unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten. Ferner hat der Auftraggeber das Recht diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Dienstleister verpflichtet sich für diesen Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten.
    Der Auftraggeber gibt die Einwilligung, dass seine Daten, durch den Dienstleister gespeichert werden.
  1. URHEBERRECHTE
    Die durch den Dienstleister erstellten Erzeugnisse und dadurch resultierenden Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte an den Erzeugnissen stehen dem Dienstleister zu. Die Erzeugnisse des Dienstleisters dienen nur zum eigenen Gebrauch des Auftraggebers bzw. nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen. Die erforderlichen Nutzungsrechte überträgt der Dienstleister dem Auftraggeber nur für den jeweiligen Zweck. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung mit dem Dienstleister. Nach vollständiger Begleichung der Vergütung gehen die Nutzungsrechte an den Auftraggeber über. Ohne die Einräumung der entsprechenden Nutzungsrechte ist der Auftraggeber eines Bildes nicht berechtigt, dieses zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten; § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verbleiben Vorlagen, Konzepte, Dokumentationen und sonstige Begleitmaterialien bei dem Dienstleister.
    Der Dienstleister darf die erbrachten Leistungen ganz oder in Teilen auf der Internetseite neoimages.de oder in anderen On- und Offlinemedien zur Eigenwerbung nutzen sowie den Referenzauftraggeber nennen. Soweit nichts anderes vereinbart ist.
  1. EIGENTUMSVORBEHALT
    Bis zur vollständiger Begleichung der Vergütung bleiben die erbrachten Leistungen Eigentum des Dienstleisters.
  1. AUFRECHNUNG
    Der Auftraggeber hat nur dann das Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Dienstleister ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.
  1. Gerichtsstand
    Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
    Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Dienstleisters.
neoimages GmbH
Ali Ullah Ali
Konsul-Smidt-Straße 8G
28217 Bremen
 
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mail       ali@neoimages.de